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05.03.2024

Personalaufwand höher als erwartet

Gebührensatzung für den jungen Bestattungswald soll angepasst werden

05.03.2024

119 Urnenbestattungen wurden im Bestattungswald Hann. Münden seit seiner Eröffnung im August 2021 gezählt, 76 Bestattungsplätze wurden reserviert und das Nutzungsrecht an 6 Bestattungsbäumen für Familien- und Freundeskreis erworben. Turnusgemäß steht zum 1. August 2024 eine Neufassung der Gebührensatzung bevor, die aufgrund höherer Personalaufwendungen eine Gebührenerhöhung vorsieht. Laut des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) soll die Kalkulation von Gebühren für kostendeckende Einrichtungen einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen. Am vergangenen Montag beriet der Finanzausschuss über die Neufassung der Gebührensatzung, die nach ihrer Verabschiedung bis zum Juli 2027 gelten soll. Daher wurde das Büro Heyder + Partner (Tübingen) beauftragt, die Gebühren vor Ablauf dieser Frist neu zu berechnen.

Anders als bei der ursprünglichen Gebührensatzung vom 1. Juli 2021 liegen nun konkrete Einnahmen und Ausgaben zugrunde, mit denen der Kostenaufwand genauer kalkuliert werden kann. Der tatsächliche Personalaufwand für den Bestattungswald liegt höher als ursprünglich erwartet, so dass die Gebühren angehoben werden müssen.

Die Laufzeiten von Bestattungsbäumen für Familien- und Freundeskreis soll laut Neufassung von 20 auf 40 Jahre erhöht, die Anzahl der beinhaltenden Plätze dagegen von sechs auf zwei reduziert werden, um die damit einhergehende Preissteigerung in einem moderaten Rahmen zu halten. Das Nutzungsrecht für alle übrigen Waldgrabstätten soll 20 Jahre betragen.

Die Erhöhungen der einzelnen Gebührentarife wurden wie folgt vorgeschlagen:

- Bestattungsbaum für Familien- oder Freundeskreis inklusive zwei statt sechs Waldgrabstellen: 5.571,79 Euro (vorher 7.160,17 Euro). Die Hinzubettung weiterer Familienangehöriger ist gegen die Zahlung einer Gebühr (siehe unten) weiterhin möglich

- Für jede weitere Waldgrabstelle an einem Bestattungsbaum für Familien- oder Freundeskreis: 868,98 Euro (vorher 610,02 Euro)

- Waldgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum: 931,36 Euro (vorher 818,36 Euro)

- Waldgrabstätte an einem Naturobjekt: 918,88 Euro (vorher 776,69 Euro)

- Anonyme Waldbeisetzung: 918,88 Euro (vorher 776,69 Euro)

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts für jedes angefangene Jahr sollen zukünftig bei einem Bestattungsbaum für Familien- oder Freundeskreis 139,29 Euro (ursprünglich 205,50 Euro), bei jeder weiteren Waldgrabstätte an einem Bestattungsbaum für Familien- oder Freundeskreis pro Waldgrabstelle 43,45 Euro (ursprünglich 40,92 Euro), bei Waldgrabstätten an einem Gemeinschaftsbaum pro Waldgrabstätte 46,57 Euro (ursprünglich 40,92 Euro), bei Waldgrabstätten an einem Naturobjekt pro Waldgrabstelle 46,57 Euro (ursprünglich 40,92 Euro) erhoben werden. Die Gebühr für das Ausheben und Schließen einer Waldgrabstelle durch den Friedhofsträger sowie die erforderlichen Vor- und Nachbereitungen steigt von 376,93 Euro auf 381,54 Euro. Die Waldbestattung an Sternenkinderbäumen soll für bis zum Ende des ersten Lebensmonats verstorbener Kinder sowie Tod- und Fehlgeburten weiterhin kostenfrei bleiben.

Bei der Kalkulation wurde das Kostendeckungsgebot und das Kostenüberschreitungsverbot beachtet. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Kalkulation Gebühren ausgewiesen wurden, die die gesamten voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken. Gleichzeitig soll das Kostenüberschreitungsverbot verhindern, dass Überschüsse erzielt werden und der Gebührenschuldner zur Deckung des allgemeinen Haushaltes beiträgt.

Der Finanzausschuss stimmte einstimmig für die Neufassung der Gebührensatzung. Mitte März wird der Rat der Stadt Hann. Münden endgültig über eine Anpassung entscheiden.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Betrieb Stadtwald

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