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05.03.2024

Grundsteuerreform: Rund 90 Prozent der Erklärungsabgaben für Hann. Münden liegen vor

Niedersachsen stellt zum 1. Januar 2025 auf das Flächen-Lage-Modell um

06.03.2024

Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände informieren knapp ein Jahr vor dem Inkrafttreten gemeinsam, um wesentliche Fragen kompakt und verständlich für die Menschen zu beantworten (beachten Sie dazu das PDF-Format auf der rechten Seite).

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere erklärt: „Wir haben die Grundsteuerreform genutzt, um ein einfaches und zugleich gerechtes neues System nach dem Flächen-Lage-Modell zu installieren. Ein großer Vorteil dieses Modells ist auch, dass künftig keine weiteren Hauptfeststellungen nötig sind, die Eigentümerinnen und Eigentümer also nicht durch eine regelmäßige Erklärungspflicht belastet werden. Handlungsbedarf entsteht nur noch dann, wenn sich Änderungen beim Grundstück oder Gebäude ergeben oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Erfreulich ist auch, dass die neue Bewertung aller Grundstücke in weiten Teilen abgeschlossen ist. Zu Jahresbeginn lagen der Steuerverwaltung rund 93 Prozent der erforderlichen Erklärungen vor. In Niedersachsen waren also die allermeisten Beteiligten bereit, ihren staatsbürgerlichen Beitrag zu leisten, um den Gemeinden auch für die Zukunft einen wichtigen Teil ihrer Einnahmen zu ermöglichen und damit entscheidende Grundlagen zum Funktionieren des öffentlichen Gemeinwesens zu sichern.“

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags, hebt den erheblichen Aufwand von Land und Kommunen bei der Umstellung hervor: „3,5 Millionen Grundsteuererklärungen müssen von der Finanzverwaltung bearbeitet werden. Danach sind die Städte und Gemeinden am Zug, müssen die Daten in ihre EDV-Systeme übernehmen und in jedem Fall neue Grundsteuerbescheide erlassen. Eine Herkulesaufgabe, die Finanz- und Kommunalverwaltung gerade gemeinsam schultern. Für die Menschen steht aber im Vordergrund, was das für sie konkret bedeutet. Das Informationspapier gibt Antwort.“

Erklärungsabgaben: Quote liegt in Hann. Münden bei rund 90 Prozent

Während der vergangenen Finanzausschusssitzung am Montag teilte der städtische Bereich Finanzen mit, dass für insgesamt rund 9.700 neu zu bewertende Objekte bereits etwa 8.700 Erklärungen abgegeben wurden. Stichprobenartig habe man die zukünftige Belastung einiger Grundbesitzerinnen und -besitzer kalkuliert, mit dem Ergebnis, dass viele nach der Reform mehr belastet werden als bisher. Das Gesamtvolumen der Grundsteuereinnahmen für die Stadt solle den Vorgaben nach unverändert bleiben. Die Verwaltung werde somit keinen Mehrertrag aus der Grundsteuerreform generieren.

Mehr Information finden Interessierte auf der Webseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen auf der Webseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden

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