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14.02.2024

Schon jetzt an den Sommerurlaub denken

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können

14.02.2024

Der Fachdienst Melde- und Ausweisservice empfiehlt aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre in Bezug auf die bevorstehende Sommersaison, die notwendigen Reisedokumente frühzeitig in die Urlaubsplanungen miteinzubeziehen. Besonders, da seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.

Kinder benötigen für Reisen ins Ausland auch weiterhin ein eigenes gültiges Reisedokument in Form eines Personalausweises oder Reisepasses. Eine Verlängerung oder Aktualisierung von abgelaufenen Kinderreisepässen gibt es seit der Umstellung nicht mehr. Ein Dokument wird zudem ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht möglich ist. Auf die Aktualität der einzureichenden Lichtbilder sollte deshalb unbedingt geachtet werden.

Die Gebühren belaufen sich für Personen unter 24 Jahren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises im Regelfall auf 22,80 Euro, eines Reisepasses auf 37,50 Euro und eines Expresspasses auf 69,50 Euro. Diese Dokumente haben eine Laufzeit von jeweils sechs Jahren.

Die Gebühren belaufen sich für Personen ab 24 Jahren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises im Regelfall auf 37 Euro, eines Reisepasses auf 70 Euro und eines Expresspasses auf 102 Euro. Diese Dokumente haben eine Laufzeit von jeweils zehn Jahren.

Die Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses oder Expresspasses kann während eines Termins im Fachdienst Melde- und Ausweisservice erfolgen. Für die Buchung eines solchen Termins steht ein Online-Terminkalender auf der Internetseite der Stadt Hann. Münden zur Verfügung.

Weiterführenden Informationen können Interessierte der Rubrik »Bürgerservice«, zu finden unter dem Reiter „Rathaus & Politik“, auf der Internetseite www.hann.muenden.de sowie der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de entnehmen.

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