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03.03.2023

Alte Bankverbindungsdaten der Stadt Hann. Münden und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung ab nächster Woche ungültig

Bankleitzahl der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Münden erlischt zum 6. März 2023

03.03.2023

Nach dem Zusammenschluss der Kreis- und Stadtsparkasse Münden mit der Sparkasse Göttingen im Jahr 2020 wurde die IBAN der fusionierten Kreditinstitute angepasst. In der Vergangenheit wurden alle Zahlungsleistungen, die weiterhin über die alte Bankleitzahl der Mündener Sparkasse (BLZ 26051450) getätigt wurden, anstandslos an die neue IBAN weitergeleitet. Die Deutsche Bundesbank gab nun bekannt, dass dies nur noch bis zum 6. März 2023 der Fall sein wird.

Die Stadt Hann. Münden informiert auf diesem Weg alle Bürgerinnen und Bürger, die bislang Daueraufträge bzw. Einmalzahlungen über die alte Bankleitzahl der Mündener Sparkasse abgewickelt haben. Bitte kontrollieren Sie anhand Ihrer Kontoauszüge die dort angegebenen Bankverbindungsdaten der Stadt Hann. Münden, der Stadtentwässerung bzw. der Versorgungsbetriebe Hann. Münden und korrigieren Sie diese Angaben gegebenenfalls, damit Ihnen für vermeintlich unbezahlte Rechnungen keine zusätzlichen Kosten durch Mahnungen entstehen:

Bei Überweisungen an die Stadt Hann. Münden verwenden Sie bitte NUR noch folgende IBAN der Sparkasse Göttingen: DE66 26050001 0000000638,

bei Überweisungen an die Stadtentwässerung Hann. Münden verwenden Sie bitte NUR noch folgende IBAN der Sparkasse Göttingen: DE18 26050001 0000047480,

bei Überweisungen an die Versorgungsbetriebe Hann. Münden (VHM) verwenden Sie bitte NUR noch folgende IBAN der Sparkasse Göttingen: DE83 2605 0001 0000 0240 00.

Im Zuge dieser Information weist die Stadtverwaltung Hann. Münden darauf hin, dass wiederkehrende Zahlungen wie Grundsteuer, Hundesteuer etc. auch durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vorgenommen werden können. Dies hat den Vorteil, dass die Stadtkasse Hann. Münden die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht. Der zu zahlende Betrag wird zum Fälligkeitstermin beziehungsweise dem nächsten Bankarbeitstag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen wie Minderungen oder Erhöhungen finden automatisch Berücksichtigung. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Ein entsprechendes Online-Formular für den Fachdienst „Steuern und Beiträge“ finden Sie unter https://www.hann.muenden.de/media/custom/2759_1931_1.PDF?1672837435.

Weitere Formulare für den Lastschrifteinzug, z.B. für den Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ finden Sie über die Suchfunktion dieser Internetseite.

Autor/in: Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Steuern und Beiträge

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