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20.03.2024

Wie hoch ist die Geräuschentwicklung an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen?

Stadtverwaltung stellt Lärmaktionsplanungsentwurf vor – Stellungnahmen können bis Mitte April 2024 abgegeben werden

20.03.2024

Lärmaktionspläne (LAP) ermitteln den Umgebungslärm von Straßen mit hoher Verkehrsbelastung und erarbeiten mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Kommunen haben für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr ihren Lärmaktionsplan gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bis zum 18. Juli 2024 zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Stadt Hann. Münden hat ihren Lärmaktionsplan der Stufe 3, mit Stand 16. Dezember 2021, verabschiedet. Dieser wird nun aktualisiert und fortgeschrieben, sodass bis Juli 2024 die Stufe 4 abgeschlossen sein wird.

Die Stadt stellt in einem Entwurf die Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen vor. Hierbei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der Verkehrslärmbelastung in Teilabschnitten an den Bundesstraßen B 3 und B 496 (Kasseler Straße und Veckerhäger Straße), der B 80 (Blume und Hermannshagen) als Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet sowie dem Abschnitt der Autobahn A 7. Es handelt sich dabei nicht um Lärmaktionsplanungen entlang von Bahntrassen oder bezüglich nahegelegen Flughafens Kassel-Calden, da diese eigenen Verfahren unterliegen.

Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der jeweils zuständigen Baulastträger sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange bereits umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren, Strategien zu entwickeln und kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten.

Stellungnahmen bis zum 15. April 2024 erbeten

Der "Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 4" wird bis 15. April 2024 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt (siehe PDF-Datei auf der rechten Seite). Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 209, beim Fachdienst Stadtplanung nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.

Im Rahmen der Beteiligung sowie der Kooperation mit den zuständigen Baulastträgern bittet die Stadtverwaltung aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger bzw. Träger öffentlicher Belange bis spätestens zum 15. April 2024 Stellung zum anliegenden Vorentwurf zu nehmen, bzw. in etwaigen Zuständigkeitsbereichen liegende Belange zu ergänzen. Darüber hinaus wird darum gebeten, Stellungnahmen möglichst in digitaler Form via E-Mail an vanmunster@hann.muenden.de zu übermitteln. Sollte bis zum 15. April 2024 keine Stellungnahme vorliegen, ist davon auszugehen, dass zu vertretenden Belange ausreichend berücksichtigt sind.

Nach der Einarbeitung und Abwägung der Stellungnahmen und Ergänzungen ist eine Fertigstellung des Lärmaktionsplanes im Juli 2024 mit Ratsbeschluss geplant.

Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Stadtplanung

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