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01.11.2022

"Stille Feiertage" beschränken das öffentliche Vergnügungen

Der Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Hann. Münden erinnert: Der November ist ein Monat der Besinnung und des Gedenkens.

01.11.2022

Wer im November feiern will, muss die gesetzlichen Vorgaben anlässlich der "Stillen Feiertage" beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass in Niedersachsen am Volkstrauertag (13. November), am Buß- und Bettag (16. November) und am Totensonntag (20. November) für öffentliche Lokalitäten und für Veranstaltungen einige Einschränkungen gelten.

In Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen etc. sind am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils zwischen 5 Uhr und 24 Uhr sowie am Buß- und Bettag in der Zeit von 7 bis 11 Uhr die Veranstaltungen verboten, die über den reinen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Außerdem muss in dieser Zeit auf Unterhaltungsmusik in diesen Gastronomiebetrieben verzichtet werden. Auch Veranstaltungen, die mit Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind, können nicht stattfinden. Spielhallen dürfen während dieser Zeiten nicht geöffnet sein.

Nähere Auskünfte können im Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter Tel. 05541-75216 zu erfragen.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung

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