Erlass der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth“ (FFH-Gebiet 372) durch den Landkreis Göttingen - öffentliche Auslegung nach § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt den Erlass der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth“ (FFH-Gebiet 372).
Gem. § 14 Abs. 2 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), zul. geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.11.2020 (Nds. GVBl. S. 451) ist der Entwurf
vom 09.02.2021 bis 10.03.2021
auf der Seite Aktuelles / Bürgerbeteiligungsverfahren / Formelle Beteiligungsverfahren zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) eingesehen werden und Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, bzw. die persönliche Kontaktaufnahme ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 05541 75-230 / -238 bzw. per E-Mail an braun@hann.muenden.de erforderlich.
Zudem besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf während der Auslegungszeit beim Landkreis Göttingen (untere Naturschutzbehörde), Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Hier ist die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, bzw. die persönliche Kontaktaufnahme aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 0551 525-2340 / -2348 bzw. per E-Mail an naturschutzrecht@landkreisgoettingen.de möglich.
gez. Harald Wegener
Hann. Münden, 28.01.2021
Der Bürgermeister
Bereitgestellt im Internet am 30.01.2021