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20.09.2021

Entlassung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet »Weserbergland-Kaufunger Wald« auf Antrag der Stadt Hann. Münden für die Erweiterung der Firma Pufas im Ortsteil Volkmarshausen

hier: öffentliche Auslegung nach § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)

Der Landkreis Göttingen beabsichtigt die Entlassung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Weserbergland-Kaufunger Wald“. Dies erfolgt auf Antrag der Stadt Hann. Münden für die Erweiterung der Firma Pufas im Ortsteil Volkmarshausen. Es ist eine Erweiterung von ca. 7.000 qm in Richtung Osten vorgesehen sowie die Anlage eines neuen Parkplatzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Amtliche Bekanntmachung - Entlassung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet »Weserbergland-Kaufunger Wald« auf Antrag der Stadt Hann. Münden für die Erweiterung der Firma Pufas im Ortsteil Volkmarshausen © Landkreis Göttingen
Lageplan zum Entwurf der Verordnung © Landkreis Göttingen

Gem. § 14 Abs. 2 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), zul. geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.11.2020 (Nds. GVBl. S. 451) ist der Entwurf der Änderungsverordnung nebst Antragsunterlagen und Karte

vom 20.09.2021 bis 21.10.2021

auf der Seite Aktuelles / Bürgerbeteiligungsverfahren / Formelle Bürgerbeteiligungsverfahren der Homepage der Stadt Hann. Münden zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während den Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208 (Fachdienst Umwelt) eingesehen werden und Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, bzw. zur persönlichen Kontaktaufnahme ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 05541 75-230 bzw. per Mail erforderlich.

Zudem besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf während der Auslegungszeit beim Landkreis Göttingen (untere Naturschutzbehörde), Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Hier ist die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, bzw. die persönliche Kontaktaufnahme aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 0551 525-2340 / -4693 bzw. per E-Mail möglich.

Hann. Münden, 01.09.2021

Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister

gez.

Harald Wegener

Bereitgestellt im Internet am 20.09.2021.

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