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14.08.2023

Planfeststellungsbeschluss vom 21.07.2023 zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 21.09.2018 für das Bauvorhaben Umbau der beiden Knotenpunkte B 3 / B 80 beidseitig der Weserbrückeeinschließlich Bauwerkserneuerung in Hann Münden

von Bau-km 0+000,00 bis Bau-km 0+447,09

Der o.a. Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Göttingen
vom: 21.07.2023, Az.: 60.20/54.10.32 (003) 1.01.1

zum o.a. Bauvorhaben, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans
(einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit

vom: 14.08.2023 bis: einschl.28.08.2023

in:

Verwaltungsgebäude Böttcherstraße 3, Raum 207,
34346 Hann. Münden

während der Dienststunden zu Jedermanns Einsicht aus.

Die planfestgestellten Unterlagen können auch eingesehen werden bei der Planfeststellungsbehörde:

Landkreis Göttingen, Fachbereich Bauen,
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Der Beschluss vom 21.07.2023 wird ausschließlich derjenigen, die den ursprünglichen Beschluss vom 21.09.2018 angefochten hat, zugestellt. (§ 75 Abs. 1a VwVfG). Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den ggf. übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über diese Internet-Seite
eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Hann. Münden,

gez.

Tobias Dannenberg
(Bürgermeister)

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