Bewohner-Parkbereich III - Vor der Burg (Ostseite der Straße)
Ostseite der Straße "Vor der Burg"
Weitergehende Informationen
Der Bewohner-Parkbereich - Bereich III umfasst weiterhin folgende Straßen bzw. Bereiche:
Durchfahrtsgenehmigung
Die Genehmigung zum Befahren der in der Innenstadt gesperrten Straßen gilt nur, insoweit dies zwingend zur An-/Abfahrt zu/von den dortigen Bewohnerparkplätzen und zur Anfahrt der o. g. Wohnung zur Durchführung von Ladetätigkeiten erforderlich ist.
Die Durchfahrtsgenehmigung in dem Bewohner-Parkbereich - Bereich III gilt für die Marktstraße und für die Straßen der Fußgängerzone: Lange Straße (nur im Abschnitt zwischen Markstraße und Kirchstraße) und Kirchstraße nur innerhalb der Ladezeiten (6.00 bis 11.00, 13.00 bis 15.00, 18.00 bis 22.00 Uhr), Dielengraben.