Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Umbau der beiden Knotenpunkte B3 / B80 beidseitig der Weserbrücke
Einschließlich Bauwerkserneuerung in Hann. Münden
von Bau-km 0+000,00 bis Bau-km 0+447,09
Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Göttingen vom 21.09.2018, Az.: 60.20/54.10.32 (003) 1.01.1 zum o. a. Bauvorhaben, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom
18.10. bis einschließlich 01.11.2018
im Bereich Stadtentwicklung der Stadt Hann. Münden
Fachdienst Liegenschaften und Sanierung
Böttcherstr. 3, 3. Stock, Zimmer 302
34346 Hann. Münden
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die planfestgestellten Unterlagen können auch eingesehen werden bei der Planfeststellungsbehörde:
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Hann. Münden, 01.10.2018
Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister
gez.
Harald Wegener