Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Nr. 99085003014001Volltext
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bemerkungen
Sprechzeiten - Fachdienst Melde- und Ausweisservice
Bitte nutzen Sie den Online-Terminkalender der Stadt Hann. Münden, um mit uns einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport