Bewohner-Parkbereich IV - Bremer Schlagd
Bremer Schlagd
Weitergehende Informationen
Der Bewohner-Parkbereich - Bereich IV umfasst weiterhin folgende Straßen bzw. Bereiche:
- Hinter der Stadtmauer (im Abschnitt zwischen der Tanzwerderstraße und Mühlenstraße),
- Lohstraße sowie
- Tanzwerder (im Abschnitt zwischen Löwenbrücke und Mühlenbrücke)
Durchfahrtsgenehmigung
Die Genehmigung zum Befahren der in der Innenstadt gesperrten Straßen gilt nur, insoweit dies zwingend zur An-/Abfahrt zu/von den dortigen Bewohnerparkplätzen und zur Anfahrt der o. g. Wohnung zur Durchführung von Ladetätigkeiten erforderlich ist.
Die Durchfahrtsgenehmigung in dem Bewohner-Parkbereich - Bereich IV gilt für Hinter der Stadtmauer, Marktstraße und für die Straßen der Fußgängerzone: Lotzestraße, Lange Straße (nur im Abschnitt zwischen Markstraße und Kirchstraße) und Kirchstraße nur innerhalb der Ladezeiten (6.00 bis 11.00, 13.00 bis 15.00, 18.00 bis 22.00 Uhr)