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Bewohner-Parkbereich IV - Tanzwerder (Abschnitt zwischen Löwenbrücke und Mühlenbrücke)

Tanzwerder (Abschnitt zwischen Löwenbrücke und Mühlenbrücke)

Weitergehende Informationen

Der Bewohner-Parkbereich - Bereich IV umfasst weiterhin folgende Straßen bzw. Bereiche:

Durchfahrtsgenehmigung

Die Genehmigung zum Befahren der in der Innenstadt gesperrten Straßen gilt nur, insoweit dies zwingend zur An-/Abfahrt zu/von den dortigen Bewohnerparkplätzen und zur Anfahrt der o. g. Wohnung zur Durchführung von Ladetätigkeiten erforderlich ist.

Die Durchfahrtsgenehmigung in dem Bewohner-Parkbereich - Bereich IV gilt für Hinter der Stadtmauer, Marktstraße und für die Straßen der Fußgängerzone: Lotzestraße, Lange Straße (nur im Abschnitt zwischen Markstraße und Kirchstraße) und Kirchstraße nur innerhalb der Ladezeiten (6.00 bis 11.00, 13.00 bis 15.00, 18.00 bis 22.00 Uhr)

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