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21.03.2023

Feiertagsruhe ab Gründonnerstag, 6. April 2023

Über die Ostertage gelten Regelungen, die auch an Sonntagen zu beachten sind

21.03.2023

Der Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Hann. Münden informiert: Rund um das Osterfest gelten wichtige gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der kirchlichen Feiertage. Der Karfreitag, 7. April 2023, und der Ostermontag, 10. April 2023, sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Es gelten daher die Regelungen, die auch an Sonntagen zu beachten sind, so etwa öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonntage widersprechen. Ergänzend sind von Gründonnerstag, 5 Uhr morgens, bis Ostersamstag, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt.

Am Karfreitag dürfen darüber hinaus in Räumen mit Schankbetrieb keine Veranstaltungen stattfinden, die über die reine Bewirtung hinausgehen – etwa Konzerte, Preiskegeln, Modeschauen und ähnliches. Das gilt unabhängig davon, ob diese Veranstaltungen öffentlich oder nichtöffentlich sind. Darüber hinaus müssen am Karfreitag Spielhallen geschlossen bleiben und öffentliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen hingegen alle Veranstaltungen, die einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Forschung dienen und den Charakter des jeweiligen Feiertages berücksichtigen.
Nähere Auskünfte sind im Bereich Sicherheit und Ordnung zu erfragen unter Tel. 05541-75216.

Autor/in: Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung

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