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14.07.2023

Hundesteuer: Verwaltung empfiehlt An- und Nachmeldungen bis zum 26. Juli 2023

Stadt Hann. Münden wird in Zukunft verstärkt kontrollieren, ob Vierbeiner ordnungsgemäß registriert sind

14.07.2023

Der Fachdienst Steuern und Beiträge der Stadtverwaltung Hann. Münden beabsichtigt eine Bestandsaufnahme der Hunde im Gemeindegebiet durchzuführen. Sinn und Zweck dieses Vorgehens ist das Erfassen bisher nicht angemeldeter Tiere. Dies soll in erster Linie der Steuergerechtigkeit und dem Interesse der vielen Hundehalterinnen und Hundehalter dienen, die ihren Hund bzw. mehrere Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben und hierfür die entsprechende Steuer zahlen.

Hundehalterinnen und -halter, die es bisher versäumt haben ihren Hund anzumelden, erhalten bis zum 26. Juli 2023 die Gelegenheit dies nachzuholen. Hierfür kann entweder der Vordruck zur Hundesteueranmeldung von der Internetpräsenz der Stadt Hann. Münden heruntergeladen, oder der zuständige Sachbearbeiter des Fachdienstes Steuern und Beiträge, Herr Schmidt (E-Mail schmidt@hann.muenden.de oder Tel. 05541-75247), kontaktiert werden.

Darüber hinaus wird die Stadt Hann. Münden in nächster Zeit verstärkt die Hundehaltung bzw. die Anmeldung zur Hundesteuer kontrollieren. Hundehalterinnen und -halter, deren Vierbeiner dann ohne gültige Hundesteuermarke angetroffen werden, müssen neben einer rückwirkenden Besteuerung auch mit einem Bußgeld rechnen.

Weitere Informationen finden Betroffene und Interessierte HIER.

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