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17.02.2023

Der Landkreis Göttingen sucht Jugendschöffen

Bundesweite Wahl für die Amtszeit von 2024 bis 2028

17.02.2023

Der Landkreis Göttingen sucht für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 ehrenamtliche Bewerberinnen und Bewerber. Gesucht werden Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen, die an den Amtsgerichten Duderstadt, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg am Harz, Osterode am Harz sowie am Landgericht Göttingen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Göttingen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werde.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise bewerten, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Interessenten für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 25. März 2023 an den

Landkreises Göttingen
Fachbereich Jugend
Reinhäuser Landstr. 4
37083 Göttingen

Weitere Fragen zum Thema Jugendschöffen beantwortet Frau Klöppner, erreichbar unter Tel.: 0551/525-3037 oder E-Mail Jugendschoeffenwahl@landkreisgoettingen.de.

Die rechtlichen Bestimmungen können Sie hier einsehen:

https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/rechtsvorschriften.html#two

Den Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können Sie hier herunterladen:

Bewerbungsformular

Autor/in: Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Landkreis Göttingen

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