Sprungziele
Inhalt
04.01.2024

Kein bargeldloser Zahlungsverkehr am 9., 10. und 17. Januar 2024 möglich

Service der Stadtverwaltung steht an mehreren Tagen nicht zur Verfügung

04.01.2024

Die Stadtverwaltung Hann. Münden weist darauf hin, dass im Zuge der sogenannten Jahres-Sollstellungen in den einzelnen Fachdiensten wie dem Melde- und Ausweisservice, Standesamt, Sicherheit und Ordnung etc. am 9. Januar, 10. Januar sowie 17. Januar 2024 kein bargeldloser Zahlungsverkehr möglich ist. Davon betroffen ist die Zahlung per EC-Karte.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden

Randspalte

nach oben zurück