Kein bargeldloser Zahlungsverkehr am 9., 10. und 17. Januar 2024 möglich
Service der Stadtverwaltung steht an mehreren Tagen nicht zur Verfügung
04.01.2024
Die Stadtverwaltung Hann. Münden weist darauf hin, dass im Zuge der sogenannten Jahres-Sollstellungen in den einzelnen Fachdiensten wie dem Melde- und Ausweisservice, Standesamt, Sicherheit und Ordnung etc. am 9. Januar, 10. Januar sowie 17. Januar 2024 kein bargeldloser Zahlungsverkehr möglich ist. Davon betroffen ist die Zahlung per EC-Karte.
Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden