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18.08.2022

Niedersächsisches Quartiersgesetz soll Städte attraktiver machen

Das Land Niedersachsen unterstützt mit einem Wettbewerb die Aufwertung von Quartieren

18.08.2022

Der Niedersächsische Landtag hat im April 2021 das Niedersächsische Quartiersgesetz (NQG) beschlossen, in dem der professionelle Zusammenschluss von privaten Initiativen, unter anderem Business Improvement Districts (BIDs), gesetzlich verankert wird. Das NQG ermöglicht den Zusammenschluss privater Akteure (Grundstückseigentümer/innen, Erbbauberechtigte, Gewerbetreibende, Handel und Gastronomie, aber auch Bewohner/innen) in verbindlichen Initiativen der Quartiersentwicklung und eine von allen getragene, faire Finanzierung für Maßnahmen zur Aufwertung eines Quartiers.

Genauer gesagt ist eine Quartiersgemeinschaft im Sinne des NQG ein rechtsfähiger Zusammenschluss von Personen, insbesondere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten, Bewohnerinnen und Bewohnern, Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, der dazu dient, gemeinsam und eigenverantwortlich quartiersbezogene Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Die Rechtsform muss so gewählt sein, dass die Rechte und Pflichten einer Quartiersgemeinschaft nach dem Gesetz umgesetzt werden können.

Wettbewerb fördert Quartiersgemeinschaften

Die Einrichtung von Quartiersgemeinschaften gemäß dem Niedersächsischen Quartiersgesetz wird auch im Jahr 2022 vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gefördert. Damit werden erneut Initiativen, die ihre Quartiere attraktiver und lebenswerter gestalten wollen, in der Vorbereitung finanziell unterstützt. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Vorhaben ab Gesamtausgaben in Höhe von 5.000 Euro. Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 40.000 Euro. Noch bis zum 09.09.2022 ist die Bewerbung für den Wettbewerb möglich.

Grundsätzlich gefördert wird die Erstellung beispielhafter und motivierender Konzepte sowie Leistungen, die die Gründung einer Quartiersgemeinschaft vorbereiten. Förderfähig sind insbesondere Konzeptentwicklungen, Beratung und Moderation, Aufbau von Managementstrukturen und Gründung, Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozesse. Die Förderung wird für Maßnahmen zur Aktivierung und Mobilisierung der folgenden Stufen des Verfahrens zur Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft bewilligt: die Initialphase, die Konkretisierungsphase und die Entscheidungsphase.

Anträge müssen Unterlagen wie die Beschreibung des Standortes und seines Umfeldes, Problemaufriss und Zielsetzung, den Organisationsstand der privaten Initiative, die Beschreibung erster Maßnahmenideen sowie Kosten- und Finanzrahmen für die Vorbereitung der Quartiersgemeinschaft enthalten. Außerdem bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der Kommune, dass diese die Quartiersinitiative unterstützt. Nach erfolgreicher Antragstellung erfolgt dann in einem zweiten Schritt die finanzielle Antragstellung bei der NBank.

Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zu Förderprogramm und Wettbewerb finden Interessierte online auf https://quartier-niedersachsen.de/wettbewerb-2022/#bewerbung

Interessierte Gemeinschaften und Gruppen erhalten bei Detail-Fragen zum Niedersächsischen Quartiersgesetz und dem Wettbewerb Auskunft bei Nicole Prediger, Leiterin des Bereichs Stadtentwicklung (Tel. 05541-75357) oder bei Wirtschaftsförderer Tobias Vogeley (Tel. 05541-75338). Bei Fragen zur Förderung ist die NBank der richtige Ansprechpartner (Tel. 0551-300319913).

Autor/in: M. Simon, PRESSESTELLE

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