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11.07.2023

Unterstützung für Hann. Münden: Land gewährt Bedarfszuweisung in Höhe von rund 7 Millionen Euro

Niedersachsen greift 39 Kommunen mit insgesamt über 89 Millionen Euro unter die Arme, um deren Ausgaben zu decken und Investitionsfähigkeiten aufrechtzuerhalten

11.07.2023

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat am heutigen Dienstag bekannt gegeben, dass das Land Niedersachsen 39 finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldetet Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen unterstützen wird. Darunter befindet sich auch Hann. Münden: Die Dreiflüssestadt soll wegen einer außergewöhnlichen Lage im Haushaltsjahr 2023 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 6,98 Millionen Euro erhalten. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind im laufenden Antragsverfahren Bedarfszuweisungen in Höhe von mehr als 89 Millionen Euro vorgesehen.

"In der Vergangenheit blieb Hann. Münden bei den Bedarfszuweisungen aufgrund der vorherrschenden Parameter unberücksichtigt, weshalb ich mich nun umso mehr über diese positive Nachricht aus Hannover freue. Ich danke den Entscheidungsträgern im Namen unserer Stadt für diese so dringend notwendige finanzielle Unterstützung und besonders unserem Landtagsabgeordneten Gerd Hujahn, unserem Landrat Marcel Riethig sowie unserer Kreisdezernentin Marlies Dornieden für ihren Einsatz zugunsten unserer Stadt. Die sehr gute Zusammenarbeit trägt dazu bei, die finanzielle Situation der Stadt zu verbessern. Weiterhin sind Rat und Verwaltung in der Verantwortung alles dafür zu tun, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunft von Hann. Münden zu treffen", erklärt Bürgermeister Tobias Dannenberg.

Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Die Höhe der einzelnen Zuweisungen belief sich beispielsweise auf Beträge von 200.000 Euro für die Gemeinde Grasberg im Landkreis Osterholz sowie jeweils 10 Millionen Euro für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Holzminden. In einigen Fällen sind jedoch noch detaillierte Prüfungen der Antragsgrundlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse, erforderlich. Mit erstmalig begünstigten Kommunen werden vor einer endgültigen Auszahlung gegebenenfalls noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung erarbeitet.

Insgesamt beantragten im Jahr 2023 58 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wegen einer außergewöhnlichen Lage Bedarfszuweisungen. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 17 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.

Hintergrund

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Mittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag finanzschwacher Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis stellen.

Autor/in: Pressestelle Hann. Münden

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