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Zuständigkeitsänderungen im Waffen- und im Sprengstoffrecht

Landkreis Göttingen ab dem 1. Januar 2024 Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger

30.11.2023

Das Land Niedersachsen hat die waffenrechtliche Zuständigkeit für alle Kommunen neu geregelt. Ab dem 1. Januar 2024 sind nicht mehr die selbstständigen Gemeinden, sondern die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte für waffenrechtliche Belange zuständig. Zudem ist beabsichtigt, auch die Zuständigkeit für das Sprengstoffrecht ab dem 1. Januar 2024 auf die Landkreise zu übertragen. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hann. Münden ist die zuständige Waffenbehörde ab dem 1. Januar 2024 somit der Landkreis Göttingen.

Um die Systemumstellung sowie die Aktenüberführung von der Stadt Hann. Münden auf den Landkreis Göttingen fristgerecht zum Abschluss bringen zu können, wurden die Arbeiten dafür bereits aufgenommen. Aufgrund der andauernden Umstellungsarbeiten können waffenrechtliche und sprengstoffrechtliche Angelegenheiten ab dem 1. Dezember 2023 nicht mehr von der Stadt Hann. Münden bearbeitet werden. In der Übergangszeit bis zum 1. Januar 2024 erfolgt eine automatische Weiterleitung aller Unterlagen an den Landkreis Göttingen zur abschließenden Erledigung von Anliegen.

Die Stadtverwaltung Hann. Münden bittet darum, die dadurch entstehenden Verzögerungen zu entschuldigen.
Für alle künftigen waffenrechtlichen Anliegen steht Bürgerinnen und Bürgern ab dem 1. Dezember 2023 die Waffenbehörde des Landkreises Göttingen zur Verfügung.

Ansprechpartner beim Landkreis Göttingen sind:

- Herr Rambow, Tel.: 0551 525-2323
- Herr Ludolph, Tel.: 0551 525-2359
- Herr Seifert, Tel.: 0551 525-2526

Zudem wird darum gebeten, künftig alle waffenrechtlichen Unterlagen direkt an die zuständige Waffenbehörde des Landkreises Göttingen zu übersenden.

Autor: Pressestelle Stadt Hann. Münden, 30.11.2023 
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung 

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