Dorfgemeinschaftshäuser
Volltext
Die Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen der Stadt Hann. Münden dienen als Treffpunkte für Vereine, Initiativen, Gruppen und private Veranstaltungen. Sie tragen wesentlich zur Stärkung des gesellschaftlichen Lebens und der Dorfgemeinschaften bei.
Die Nutzungsmöglichkeiten umfassen u. a.:
- Vereins- und Kulturveranstaltungen
- Familienfeiern und private Feste
- Sitzungen und Informationsveranstaltungen
- Kurse, Workshops und Freizeitangebote
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Hann. Münden – Fachdienst Liegenschaften, Hochbau und Sanierung. Die Vermietungen erfolgen über die jeweiligen Trägervereine bzw. die Ortsbürgermeister.
Kosten
Die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser ist gebührenpflichtig. Bei weiteren Fragen an die zuständige Stelle wenden.
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Satzungen und Entgeltordnungen der Stadt Hann. Münden für Dorfgemeinschaftshäuser
Servicezeiten - Fachdienst Liegenschaften, Hochbau und Sanierung
montags bis freitags
von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung