Sprungziele
Inhalt

Gewerbe und Wirtschaft

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Nr. 99108009012000

Volltext

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Erforderliche Unterlagen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Wegen eventueller Anhörung dritter Stellen sollten jedoch zwei Wochen Bearbeitungszeit eingerechnet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Nach Online-Terminvergabe oder mündlicher Terminvereinbarung.
nach oben zurück