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Wirtschaftsförderung

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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen und Personengesellschaften Beantragung

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag erhält jede juristische Person (z. B. GmbH, UG haftungsbeschränkt, Ak-tiengesellschaften) oder Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG)
Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerblicher Verstöße, soweit Sie den Gewerbebetrieb betreffen.

Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheiden sich danach, ob sie bestimmt sind

  • für private Zwecke; Die Auskunft wird Ihnen direkt zur Ihrer Firmenadresse geschickt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde; Die Auskunft wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben in diesem Fall die Anschrift der Behörde, den Verwendungszweck und (soweit bekannt) das Geschäftszeichen an.

Vorrausetzung: Das Unternehmen hat seinen Firmensitz im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hann. Münden.

Verfahrensablauf: Anträge können entweder nach persönlicher Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. In Ihren Anträgen sollten Sie angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde (Anschrift der Behörde, Geschäftszeichen) benötigen sowie die Angabe des Verwendungszweckes. Ihre Anträge werden dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn übermittelt. Von dort wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt an Sie oder an die Behörde, die die Vorlage verlangt, versandt. Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. zwei Wochen bis zum Erhalt der Auskunft.

Welche Gebühren fallen an? Je beantragte Auskunft beträgt die Gebühr bundeseinheitlich 13,00 € zuzüglich Kosten für Porto.

Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Nach Online-Terminvergabe oder mündlicher Terminvereinbarung.
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