Hundesteuer Festsetzung
Nr. 99102013002000Volltext
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anmerkung: Die Jahressteuer beträgt zurzeit:
- für den ersten Hund: 84,00 €
- für den zweiten Hund: 132,00 €
- für jeden weiteren Hund: 144,00 €
- für jeden gefährlichen Hund: 480,00 €
Grundsätzlich ist die Hundesteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bis auf Widerruf den Jahresbetrag auf Antrag in einer Summe zum 01.07. eines Jahres zu zahlen. Sowohl der Antrag als auch der Widerruf dieser Regelung müssen spätestens bis zum 31.12. des vorangegangenen Kalenderjahres bei der Stadt gestellt werden.
Die Beträge können auf das Konto der Stadtkasse überwiesen oder mittels widerruflichem Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht werden.
Frist
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anmerkung: Hunde, die älter als drei Monate sind, unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Die An- bzw. Abmeldung des Hundes ist binnen einer Woche nach Anschaffung bzw. Abgabe oder Tod des Hundes schriftlich bei der Stadt anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Anmerkung: Im Bereich der Stadt Hann. Münden gilt die Hundesteuersatzung der Stadt Hann. Münden vom 04.12.2018.
Anträge / Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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