Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Nr. 99108020224000Volltext
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Nach Online-Terminvergabe oder mündlicher Terminvereinbarung.