Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Nr. 99036012015000Volltext
Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Zuständigkeit - Kraftfahrzeug
Anmerkung: Die Zuständigkeit im Bereich der Stadt Hann. Münden liegt für dieses Aufgabengebiet beim Landkreis Göttingen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr