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Lärmaktionsplanung in Hann. Münden

Hann. Münden ist durch die Lage an den Hauptverkehrsstraßen B3, B80, B496 und A7 sowie an den Haupteisenbahnstrecken (1733, 6343 und 1732) durch Lärm betroffen und daher gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und EU Richtlinie RL-2002/49/EG zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans von Hauptverkehrsstraßen (siehe Hintergrund) verpflichtet.

Das Thema „Verkehrslärm“ kann in Hann. Münden, wie in vielen anderen Städten auch, nicht nur auf die im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie betrachteten Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstraßen und Großflughäfen beschränkt werden, da der Verkehrslärm das Stadtleben und seine Bewohner auch an anderer Stelle beeinträchtigt. Aus diesem Grund ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung die Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ (gem. § 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG) auf der Grundlage einer Gesamtlärmbetrachtung des Stadtgebietes. „Ruhige Gebiete“ sind vor einer Zunahme von Lärm zu schützen und sollen als großflächige Rückzugs- und Erholungsgebiete der breiten Öffentlichkeit dienen.

Zeitplan Lärmaktionsplan 3. Stufe

Aug. - Okt. 2020 Datenanalyse, Erarbeitung Vorentwurf
09. Nov. 2020 - 07. Jan. 2021 Beteiligung der Öffentlichkeit
Feb. - Sept. 2021 Abwägung Stellungnahmen, Maßnahmenplanung  Ausarbeitung Entwurf
29. Nov. 2021 Beschluss StEA
16. Dez. 2021 Ratsbeschluss

Die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes (LAP) enthält die Datengrundlage der Strategischen Lärmkartierung 2018 für die Hauptverkehrsstraßen. Hierbei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der Verkehrslärmbelastung in Teilabschnitten an den Hauptverkehrsstraßen B3 und B 496 (Kasseler Str. und Veckerhägerstr.), der B 80 (Blume und Hermannshagen) sowie dem Abschnitt der A7 im Stadtgebiet.

Im Rahmen der Auswertung wurden besonders lärmbelastete Bereiche mittels einer Hotspotanalyse (berechnete Fassadenpegel) näher identifiziert und Übersichts- und Detailkarten ausgearbeitet sowie Vorschläge zur Ausweisung "Ruhiger Gebiete" unterbreitet. Auf dieser Grundlage wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der jeweils zuständigen Baulastträger sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange Lärmminderungsmaßnahmen dokumentiert und Strategien zu weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet.

Der Lärmaktionsplan steht unter Dokumente zum Download bereit. Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.


Hintergrund EU-Umgebungsrichtlinie

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union 2002 erstmals eine umfassende Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Diese europäische Richtlinie wird durch die 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Bundesrecht umgesetzt.
Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren.

Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Seit März 2007 ist in Niedersachsen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA- Hildesheim) mit der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrenstoffe (ZUS-LLG) mit der Ausarbeitung, Überprüfung und Überarbeitung der Lärmkarten betraut, und zwar für die Hauptverkehrsstraßen im Sinne des §47 b Nr. 3 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) und für den Großflughafen Hannover im Sinne des §47 b Nr. 5 BImSchG.

Die 5 Ballungsräume Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück und Oldenburg sind in eigener Verantwortung für die Umsetzung der 34. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) zuständig.

1. Stufe (2007)

Ballungsräume > 250.000 Einwohner
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz pro Jahr
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge pro Jahr
Großflughäfen > 50.000 Bewegungen pro Jahr

(Anmerkung: Hann. Münden war nur mit der Bundesautobahn A7 betroffen)

2. Stufe (2012)

Ballungsräume > 100.000 Einwohner
Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz pro Jahr
Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge pro Jahr
Großflughäfen > 50.000 Bewegungen pro Jahr

3. Stufe (2017/18)

Ballungsräume > 100.000 Einwohner
Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz pro Jahr
Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge pro Jahr
Großflughäfen > 50.000 Bewegungen pro Jahr

(Anmerkung: Hann. Münden war mit der Bundesautobahn A7, den Bundesstraßen 3, 80 und 496 sowie den Haupteisenbahnstrecken betroffen)

4.Stufe (2022)

Strategische Lärmkartierung geplant bis zum 30.06.2022

Bis zum 18.07.2024 sind durch die Kommunen die Lärmaktionspläne zu überarbeiten.

Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Bauen und Klimaschutz zum Thema “EU-Umgebungslärm“

Hauptverkehrsstraßen

Strategische Lärmkartierung Hann. Münden

Die Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung – Hauptverkehrsstraßen wurden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zusammengestellt und sind unter folgendem Link abrufbar:

Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung 2017/2018 für Hann. Münden

 

L-Night Detailkarten Hann. Münden

Strategische Lärmkartierung

Haupteisenbahnstrecken

Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. Informationen und Ergebnisse zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die Haupteisenbahnstrecken finden Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts.

Kartendienst der Lärmkartierung an den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes.

Das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes wurde 2019 neu überarbeitet. Informationen zur Lärmvorsorge und Lärmsanierung sowie die neuen Förderrichtlinien der Lärmsanierung an Schienenstrecken finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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