Spendenwesen / Sponsoring
Leistungsbeschreibung
Von der Stadt Hann. Münden werden nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigungen für Geld- und Sachzuwendungen ausgestellt, die an die Stadt Hann. Münden oder an eine in ihrer Trägerschaft stehende Einrichtung (Schulen) gegeben worden sind.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Stadt Hann. Münden hat der Annahme zugestimmt.
- Die Zuwendung muss freiwillig und unentgeltlich, d. h. ohne jegliche Gegenleistung, gegeben worden sein.
- Der von dem/der Zuwender/in gewünschte Verwendungszweck muss als förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck anerkannt sein und
- die Stadt bzw. die in ihrer Trägerschaft stehende Einrichtung muss sicherstellen können, dass die Zuwendung tatsächlich für einen solchen Zweck verwendet werden kann.
Geld- oder Sachzuwendungen können sowohl von Privatpersonen als auch von Betrieben oder anderen juristischen Personen des Privatrechts gegeben werden.
Bei Sachzuwendungen muss eine Wertermittlung erfolgen. Dabei sind die genaue Bezeichnung, das Alter bzw. Zustand sowie der Kaufpreis zu nennen. Betriebe, die Sachzuwendungen aus ihrem Betriebsvermögen tätigen, haben diese Angaben sowie die Bewertung mit dem „Entnahmewert“ zu bestätigen.
Bei Kleinzuwendungen bis 300,00 € genügt als Nachweis gegenüber dem zuständigen Finanzamt der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg. Der Zuwendungszweck muss darauf ersichtlich angegeben werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Schriftliche Erklärung mit Angaben über Anschrift, Zweck, Art und Höhe der Spende bzw. Einzahlungs- oder Überweisungsbelege mit den entsprechenden Angaben.
Bei Sachzuwendungen können auch Wertgutachten, Rechnung o. ä. beigefügt werden.
Geldspenden können unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto der Stadt Hann. Münden
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE66 2605 0001 0000 0006 38
BIC: NOLADE21GOE
ebingezahlt werden.