Bewohner-Parkbereich I - Siebenturmstraße
Siebenturmstraße
Weitergehende Informationen
Der Bewohner-Parkbereich - Bereich I umfasst weiterhin folgende Straßen bzw. Bereiche:
- August-Natermann-Platz (nur innerhalb der ehemaligen Busbucht),
- Petersilienstraße,
- Radbrunnenstraße,
- Ritterstraße und
- Schmiedestraße
Durchfahrtsgenehmigung
Die Genehmigung zum Befahren der in der Innenstadt gesperrten Straßen gilt nur, insoweit dies zwingend zur An-/Abfahrt zu/von den dortigen Bewohnerparkplätzen und zur Anfahrt der o. g. Wohnung zur Durchführung von Ladetätigkeiten erforderlich ist.
Die Durchfahrtsgenehmigung in dem Bewohner-Parkbereich -Bereich I git für die Straßen der Fußgängerzone: Kirchplatz, Kirchstraße, Rosenstraße, Lange Straße (nur im Abschnitt zwischen Kirchplatz und Radbrunnenstraße) nur innerhalb der Ladezeiten (6.00 bis 11.00, 13.00 bis 15.00, 18.00 bis 22.00 Uhr), Radbrunnenstraße, Hinter der Stadtmauer.