Geburtsurkunde Ausstellung
Nr. 99027002012000Volltext
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
- Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein) - Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein) - Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Anmerkung: Zur Anforderung einer Urkunde oder beglaubigten Auszügen aus dem Geburtenregister haben Sie beim Standesamt Hann. Münden mehrere Möglichkeiten:
- Online-Beantragung,
- per Fax (formlos),
- per E-Mail (formlos),
- per Post (formlos): Standesamt Hann. Münden, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden oder
- Persönliche Vorsprache: Eine vorherige Anforderung über die o.g. Möglichkeiten erspart Ihnen Wartezeiten. Zudem kann sonst nicht garantiert werden, dass die Urkunde gleich ausgestellt werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Sie erreichen uns telefonisch in der Regel während der Sprechzeiten, zusätzlich freitags von 08:30 – 12:00 Uhr.
Einschränkungen wegen Eheschließungen sind möglich.