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Ordnungswidrigkeit Melderecht

Leistungsbeschreibung

Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zum Beispiel:

  • Verspätete An- oder Ummeldung (§ 17 BMG)
  • Nicht fristgerechte Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Welche "Kosten" fallen an?

Eine Verwarnung kann bis zu einer Höhe von 55,00 € ausgesprochen werden.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

Zuzügliche Verwaltungsgebühren.

Rechtsgrundlage

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