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Sterbeurkunde beantragen

Nr. 99101004012000

Volltext

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Teaser

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Formulare

Anmerkung: Zur Anforderung einer Urkunde oder beglaubigten Auszügen aus dem Sterberegister haben Sie beim Standesamt Hann. Münden mehrere Möglichkeiten:

  • Online-Beantragung,
  • per Fax (formlos),
  • per E-Mail (formlos),
  • per Post (formlos): Standesamt Hann. Münden, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden oder
  • Persönliche Vorsprache: Eine vorherige Anforderung über die o.g. Möglichkeiten erspart Ihnen Wartezeiten. Zudem kann sonst nicht garantiert werden, dass die Urkunde gleich ausgestellt werden kann.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Montag bis Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Sie erreichen uns telefonisch in der Regel während der Sprechzeiten, zusätzlich freitags von 08:30 – 12:00 Uhr.

Einschränkungen wegen Eheschließungen sind möglich.

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