Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
Volltext
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.
So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.
Anmerkung: Die Stadt Hann. Münden ist zuständig, wenn öffentlich-rechtliches Baunachbarrecht betroffen ist.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.
Rechtsgrundlage(n)
Anträge / Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Servicezeiten - Fachdienst Bauordnung und Statik
montags bis freitags
von 07:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.