Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022 für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.510.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.427.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 2.080.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.
14.10.2021 - Betriebsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Ohne weitere Aussprache beschließt der Betriebsausschuss mit 10 Ja-Stimmen, dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat zu empfehlen, für das Haushaltsjahr 2022 für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.510.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.427.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 2.080.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.
Abstimmungsergebnis:
10
Ja
0
Nein
0
Enthaltungen
27.10.2021 - Verwaltungsausschuss
N 11 - ungeändert beschlossen
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04.11.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 25 - ungeändert beschlossen
Ratsvorsitzender Dr. Kraft berichtet, dass der VA den Beschluss vorberaten und diesem zugestimmt habe. Ratsherr Reichel ergänzt, dass auch die Zustimmung des Betriebsausschusses vorliege.
Der Rat beschließt daraufhin einstimmig den für das Haushaltsjahr 2022 vorliegenden Haushaltsplan der Stadtentwässerung Hann. Münden einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.510.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.427.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 2.080.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.