Zunächst widerruft der Rat mit sofortiger Wirkung die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommene Entsendung der bisherigen Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der Immobilienverwaltungsgesellschaft Hann. Münden mbH (IVW).
Sodann bestimmt er gemäß § 138 NKomVG neue Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung der IVW. Dies erfolgt, da es sich um die Mitglieder des neu besetzten Verwaltungsausschusses (Beigeordnete und Grundmandatsinhaber) handeln soll, zunächst durch einen einstimmigen Beschluss bei eigener Enthaltung zur Entsendung des Bürgermeisters in die Gesellschafterversammlung.
Weiterhin bestimmt und benennt der Rat die Beigeordneten und Grundmandatsinhaber des Verwaltungsausschusses gemäß § 71 NKomVG als weitere Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung. Etwaige Änderungen in der Besetzung des Verwaltungsausschusses während der Wahlperiode sollen auch für die Entsendung in die Gesellschafterversammlung nachvollzogen werden.
Für die SPD-Fraktion:
Ratsherr Dr. Atzert, Ratsfrau Surup, Ratsherr Wedekind, Ratsherr Dr. Kraft
Für die CDU-Fraktion:
Ratsherr Reichel, Ratsfrau Deutsch, Ratsherr Pielok
Für Die Grünen/Münden-aktiv-Gruppe:
Ratsfrau Kürschner
Für die BFMÜ-Fraktion:
Ratsfrau Dr. Gantzer
Für die AfD-Fraktion:
Ratsherr Goldmann
Hierüber fasst der Rat einen einstimmigen Beschluss gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG.