Kein bargeldloser Zahlungsverkehr am 9., 10. und 17. Januar 2024 möglich

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden

Service der Stadtverwaltung steht an mehreren Tagen nicht zur Verfügung

04.01.2024

Die Stadtverwaltung Hann. Münden weist darauf hin, dass im Zuge der sogenannten Jahres-Sollstellungen in den einzelnen Fachdiensten wie dem Melde- und Ausweisservice, Standesamt, Sicherheit und Ordnung etc. am 9. Januar, 10. Januar sowie 17. Januar 2024 kein bargeldloser Zahlungsverkehr möglich ist. Davon betroffen ist die Zahlung per EC-Karte.