Sprungziele
Inhalt
25.02.2025

Seit 1. Januar 2025 greift neues Parkgebührensystem

Allgemeine Informationen rund um das Parken in der Innenstadt

25.02.2025

Nach dem Ratsbeschluss Mitte Dezember ist am 1. Januar 2025 die neue Parkgebührenordnung sowie die Bewohnerparkgebührenverordnung für die Stadt Hann. Münden in Kraft getreten.

Bestehende Jahrestickets für Anwohnerinnen und Anwohner behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Das heißt, Jahrestickets, welche über den 1. Januar 2025 hinaus gültig sind, müssen erst unmittelbar vor deren Ablaufdatum neu beantragt werden. Entsprechende Anträge werden durch den Melde- und Ausweisservice der Stadt bearbeitet. Über das Online-Portal https://termin.hann.muenden.de/ können Antragstellerinnen und Antragsteller dafür einen Termin vereinbaren.

Der Berechtigtenkreis für das Anwohnerparken sowie die Anwohnerparkflächen in der Innenstadt sind in den nebenstehenden Karten farblich gekennzeichnet (siehe Lageplan "Anwohnerparkbereiche in der Innenstadt", rechte Randspalte). Die zukünftig geltenden Tarife der Bewohnerparkgebührenverordnung finden Sie in dem entsprechenden Dokument in der rechten Randspalte. Im Folgenden werden allgemeine Informationen zur Parkgebührenordnung sowie der Bewohnerparkgebührenverordnung aufgelistet, darunter die Bedienung der Parkscheinautomaten hinsichtlich des Kurz- und Langzeitparkens sowie das Parken mit der App "Pay by Phone".

Hinweise auf die einzelnen Parkzonen

Beschilderungen an den Zufahrtsstraßen zur Innenstadt weisen auf die kostenpflichtigen Parkzonen hin. Aufgrund der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung entfällt die Beschilderung auf vereinzelte Parkflächen. Welche Parkzonen in welchen Innenstadtbereichen zu finden sind, kann den jeweiligen Kartierungen entnommen werden, die in der rechten Randspalte zu finden sind (Lagepläne). Die zu den jeweiligen Parkscheinautomaten zugehörige Parkzone soll zeitnah durch eine entsprechende Beschriftung auf den Geräten kenntlich gemacht werden.

Kurzzeitparken am Automaten

- Touch-Screen der Parkscheinautomaten über den blauen ON-Button aktivieren
- Option Kurzeitparken wählen
- Kennzeichen angeben (bei Kennzeichen mit Umlauten, diese bitte auch so eingeben. Z.B. GÖ für Göttingen und nicht GOE, etc.)
- Dauer der Parkzeit auswählen
- Bezahlungsart auswählen und den Zahlvorgang mit Bargeld oder EC-Karte vornehmen
- ausgedruckte Parkscheine müssen nicht mehr zwingend hinter der Windschutzscheibe des geparkten Fahrzeugs ausgelegt werden. In Zukunft soll über eine Zusatzfunktion auf das Ausdrucken eines Parktickets verzichtet werden können
- grundsätzlich ist das Kurzzeitparken in Parkzone I (für 1,50 Euro/Stunde) und Parkzone II (1 Euro/Stunde) möglich. Parkzone III (15 Euro/Tag) ist für Wohnmobile vorgesehen. Diese befindet sich ausschließlich auf dem Tanzwerder (alle Zonen sind auf der Karte rechts eingezeichnet)
- in der Parkzone I gilt eine Mindestparkdauer von 10 Cent/4 Minuten, in Parkzone II von 10 Cent/6 Minuten
- Die Parkscheinautomaten können kein Geld wechseln
- Parkgebühren in den Parkgebührenzonen I und II werden an Werktagen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr erhoben. In Parkgebührenzone I beträgt die Höchstparkdauer während der Gebührenpflicht neun Stunden. Ausgenommen Burgstraße und Wallstraße – dort gilt eine Höchstparkdauer von 40 Minuten

Parken via App/Smartphone

- die App "Pay by Phone" herunterladen (z.B. aus dem App-Store für iPhone-Modelle)
- den Ort auswählen, an dem geparkt wird (Auswahl der entsprechenden Parkfläche auch auf einer Karte möglich)
- Fahrzeug bzw. Kennzeichen anlegen (bei dem ersten Parkvorgang nötig, danach erfolgt die Angabe automatisch)
- Parkdauer angeben
- Bezahlungsart (z.B. Paypal) bestätigen
- vor Ablauf der ausgewählten Parkzeit erinnert die App an den Ablauf der Parkzeit. Eine Verlängerung des Parktickets ist via App jederzeit möglich
- Parkgebühren in den Parkgebührenzonen I und II werden an Werktagen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr erhoben. In Parkgebührenzone I beträgt die Höchstparkdauer während der Gebührenpflicht neun Stunden
- der App-Anbieter verlangt bei der Abwicklung jedes Parkvorgangs eine Service-Gebühr und weist beim Bezahlvorgang entsprechend darauf hin

Langzeitparken am Automaten

- Touch-Screen der Parkscheinautomaten über den blauen ON-Button aktivieren
- Option Langzeitparken wählen
- Kennzeichen angeben (bei Kennzeichen mit Umlauten, diese bitte auch so eingeben. Z.B. GÖ für Göttingen und nicht GOE, etc.)
- aus den Optionen Monats- (für je 20 Euro), Drei-Monats- (für je 50 Euro) oder Jahresticket (für je 180 Euro) auswählen
- Bezahlungsart auswählen. Achtung: Drei-Monats- oder Jahrestickets können aufgrund der begrenzten Kassenkapazitäten der Parkscheinautomaten nicht mit Münzgeld bezahlt werden!
- Die Parkscheinautomaten können kein Geld wechseln, weshalb empfohlen wird, Langzeitparkscheine bargeldlos zu bezahlen
- ausgedruckte Parkscheine müssen nicht mehr zwingend hinter der Windschutzscheibe des geparkten Fahrzeugs ausgelegt werden. Die Langzeitparkscheine sollten als Nachweis dennoch aufbewahrt werden
- Langzeitparken ist auf allen Parkflächen der Parkzone II erlaubt
- Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Monats- und vor allem Jahrestickets nicht in Klarsichtfolie eingeschweißt werden sollten, da sie aus Thermotransferpapier bestehen, durch dieses Verfahren unleserlich werden und dadurch ihre Gültigkeit verlieren können. Deshalb wird empfohlen, die Tickets im Originalzustand hinter der Windschutzscheibe zu platzieren
- bei einer vorübergehenden bzw. dauerhaften Übertragung eines Langzeitparktickets auf ein anderes Fahrzeug sollte der städtische Fachdienst Sicherheit und Ordnung kontaktiert werden

Anwohnerparken

- Anwohnerparkausweise sind bei der Stadtverwaltung im Fachdienst Melde- und Ausweisservice (für je 240 Euro pro Jahr) zu beantragen
- Anwohnerparkausweise gelten rund um die Uhr ausschließlich in den ausgewiesenen Bewohnerparkzonen (siehe Lageplan "Anwohnerparkbereiche in der Innenstadt", rechte Randspalte)
- für Fahrzeughalter, die über einen Anwohnerparkausweis verfügen und in den dafür ausgewiesenen Flächen keinen Parkplatz finden sollten, soll auf dem Tanzwerder-Parkplatz eine Ausweichmöglichkeit eingerichtet werden

Weitere Fragen zur Parkgebührenordnung sowie der Bewohnerparkgebührenverordnung beantwortet der Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter Tel. 05541-75 231.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Randspalte

nach oben zurück