Verfahren zur Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 079 "Im kleinen Felde"

- Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat am 30.09.2026 die Abwägung aus der Beteiligung gem. §§ 3 (1) u. 4 (1) beschlossen, sowie den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplan Verfahren zur Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 079 "Im kleinen Felde" gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei. Das Plangebiet soll im Sinne der Innenentwicklung einer neuen Nutzung zugeführt werden und einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der Kernstadt leisten.

Vorgesehen ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit unterschiedlichen Wohnformen. Geplant sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser, um den Bedarf verschiedener Bevölkerungsgruppen – insbesondere von Familien, Senioren sowie Studenten zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll durch eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise sowie Maßnahmen zur Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung ein klimafreundliches Quartier entstehen.

Gegenüber dem Vorentwurf wurde die zulässige Grundflächenzahl II (GRZ II) für Gebäude mit vier oder mehr Wohneinheiten von 0,6 auf 0,7 erhöht. Damit sollen die erforderlichen Stellplätze auf den Grundstücksflächen ermöglicht und Behinderungen des fließenden Verkehrs durch parkende Fahrzeuge vermieden werden. Zugleich wird eine kompakte, flächensparende Bauweise mit mehreren Wohneinheiten begünstigt und damit der Flächenverbrauch je Wohneinheit reduziert.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt von Hann. Münden am Nordhang des Kattenbühls. Das rund 0,91 ha große Gebiet liegt zwischen den Straßen „Im kleinen Felde“ und „Vogelsang“ und wurde bislang überwiegend als ehemalige Gärtnerei genutzt.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit elektronisch, bei Bedarf auch auf anderem Wege, bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Bereitgestellt im Internet am 15.10.2026.