8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 -Sammeländerung-

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat am 25.06.2025 den Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 -Sammeländerung- gefasst. Das Planverfahren wird im Normalverfahren durchgeführt.

Ziel und Zweck der Planung

Zur nachträglichen Anpassung und zur Vorbereitung zukünftiger Entwicklung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Mit der Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 -Sammeländerung- wird dieses Ziel verfolgt.

Die 8. Sammeländerung umfasst 25 Teilbereiche:

    1. Wohnmobilstellplatz Weserpark
    2. Sonderbaufläche Ferienwohnen an der Weserumschlagstelle
    3. Sonderbaufläche für soziale Einrichtungen – Rehbocksweide
    4. Sondergebiet für Soziale Einrichtungen Hospiz
    5. Standort für Soziale Einrichtungen Waldkita Bonaforth
    6. Standort für Soziale Einrichtungen Kindergarten Gimte 2
    7. Sondergebiet Bildung und Erholung Hubertusweg Oberode
    8. Sondergebiet Einzelhandel Auefeld (Rossmann)
    9. Sondergebiet Einzelhandel Hedemündener Straße (Lidl)
    10. Sondergebiet für Kulturelle Einrichtung (ehem. Eaton)
    11. Sanierungsgebiete in der Altstadt
    12. Spielplatz Wildemannschlucht
    13. Bolzplatz Vogelsang
    14. Bolzplatz Gimte
    15. Bike- und Kletterpark Volkmarshausen
    16. Sondergebiet Biogasanlage Hilwartshausen
    17. Sondergebiet Batteriespeicher unter dem Wilddiebsgraben
    18. Gewerbliche Baufläche Hedemünden Brennholzvertrieb
    19. Ost Erweiterung Solarpark und Neuordnung P+R Hedemünden
    20. Sondergebiet Reitbetriebsfläche Laubach
    21. Forststandort an der Rehbocksweide
    22. Forststandort Hemeln Rohrmühle
    23. Forststandort Bursfelde
    24. Forststandort Laubacher Straße
    25. Forststandort Oberode an der Meinte

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 -Sammeländerung- ist über das gesamte Stadtgebiet inklusive Ortschaften verteilt.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit elektronisch, bei Bedarf auch auf anderem Wege, bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Bereitgestellt im Internet am 15.10.2026