Die Benutzung öffentlichen Straßenraums für die Aufstellung von Werbereitern vor den Geschäften ist erlaubnispflichtig und muss beantragt werden.
Die Benutzung öffentlichen Straßenraums für die Aufstellung von Werbereitern vor den Geschäften ist erlaubnispflichtig und muss beantragt werden.