Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig und wird für den Zeitraum eines Kalenderjahres erteilt. Die Sondernutzungsgebühr für Werbereiter beträgt derzeit 52,00 Euro jährlich pro Werbetafel.
Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig und wird für den Zeitraum eines Kalenderjahres erteilt. Die Sondernutzungsgebühr für Werbereiter beträgt derzeit 52,00 Euro jährlich pro Werbetafel.