Die Benutzung von öffentlichen Straßen für die Aufstellung von Warenauslagen vor den Geschäften, ist erlaubnispflichtig und muss beantragt werden.
Die Benutzung von öffentlichen Straßen für die Aufstellung von Warenauslagen vor den Geschäften, ist erlaubnispflichtig und muss beantragt werden.