Die Sondernutzungserlaubnis wird gebührenpflichtig für den Zeitraum eines Kalenderjahres erteilt. Die Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Warenauslagen beträgt derzeit jährlich 52,00 Euro pro angefangenen Quadratmeter.
Die Sondernutzungserlaubnis wird gebührenpflichtig für den Zeitraum eines Kalenderjahres erteilt. Die Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Warenauslagen beträgt derzeit jährlich 52,00 Euro pro angefangenen Quadratmeter.