Je nach Art und Größe der Veranstaltung können auch weitere Genehmigungen wie z. B. nach dem Gewerberecht, dem Baurecht oder dem Gaststättenrecht erforderlich sein.
Je nach Art und Größe der Veranstaltung können auch weitere Genehmigungen wie z. B. nach dem Gewerberecht, dem Baurecht oder dem Gaststättenrecht erforderlich sein.