§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

in Verbindung mit der

Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung),

geändert durch den

1. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden,

2. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden und

3. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden

und der dazugehörigen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen der Stadt Hann. Münden,

geändert durch den

1. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden,

2. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden und

3. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden