Hundesteuer
Mit der Hundesteuer wird das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden besteuert. Die Grundlage hierfür bildet die Hundesteuersatzung der Stadt Hann. Münden.
Jeder Hundehalter ist bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund verpflichtet, diesen innerhalb einer Woche bei der Stadt Hann. Münden anzumelden.
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Frau Schnaubelt: Detailseite
Bereich 2 - Finanzen
Stadt Hann. Münden
Fachdienst Steuern und Beiträge
Sachbearbeiterin