7. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB -
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch zukünftig eine den gesetzlichen Anforderungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) genügende und damit den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorgehalten werden. Ziel ist die Errichtung eines neuen gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehren Gimte und Volkmarshausen.
Zurzeit wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrhauses zu schaffen, wird das Flurstück 57, Flur 4, Gemarkung Gimte entsprechend geändert und als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 082 „Feuerwehr Gimte-Volkmarshausen“ befindet sich am Ortsrand von Gimte, südlich der "Volkmarshäuser Straße" Ecke "Haarfeld".
Bereitgestellt im Internet am 22.01.2026.