Bebauungsplan Nr. 049-2 "Nahversorgungszentrum Königshof"
- Erneute Öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat am 10.12.2025 die Abwägung aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 beschlossen, sowie den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 049-2 "Nahversorgungszentrum Königshof" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Aufgrund der Ergebnisse der Abwägung wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 049-2 „Nahversorgungszentrum Königshof“ wesentlich geändert; insbesondere wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans verkleinert. Aufgrund zwischenzeitlich vorgenommener Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs wird der Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 049-2 "Nahversorgungszentrum Königshof" wird die Grundlage für eine marktgerechte Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs als Discounter am Standort gewährleistet.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 049 „Nahversorgungszentrum Königshof“ wurde am 07.10.2021 rechtskräftig. Durch diese Änderung wurde bereits die Möglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung rechtlich abgesichert.
Inzwischen haben sich die Bedürfnisse der Kunden geändert und die Marktbetreiber versuchen sich an die wandelenden Herausforderungen anzupassen. Dies betrifft auch den Zuschnitt der Verkaufsräume, die Anordnung und Größe der Lagerflächen und den hohen Energieverbrauch der Märkte.
Dadurch wird eine erneute rechtliche Anpassung der Bestandssituation notwendig. Der Bebauungsplan Nr. 049-2 „Nahversorgungszentrum Königshof“ wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 049-2 "Nahversorgungszentrum Königshof" befindet sich im Siedlungsgebiet von Hann. Münden an der Quedlinburger Straße.
Bereitstellung der Planunterlagen, Auslegung
Der Entwurf ist in der Zeit vom 28.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 auf der Homepage der Stadt Hann. Münden unter
www.hann.muenden.de/Rathaus-Politik/Städtebau/Bauleitplanung/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/
zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
Öffentlich ausgelegt werden folgende Unterlagen:
- Planentwurf mit Begründung
- Umweltbericht
- Auswirkungsanalyse
- Schalltechnische Untersuchung
- Verkehrsgutachten
- DIN-Normen
- Gesamtstellungnahme des Landkreises Göttingen mit Hinweisen zu den Themen Natur- und Artenschutz sowie Wasserwirtschaft
- Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) mit Hinweisen zu den Themen Flächennutzung, Begrünung, Entwässerung, Photovoltaik und Naturschutz
Der Umweltbericht enthält Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Klima, Luft, Mensch, Arten und Biotope, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter.
Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208 (Fachdienst Stadtplanung & Umwelt) möglichst nach telefonischer Terminvergabe, auf einem elektronischen Lesegerät eingesehen werden. Telefon Fr. Meyer 05541-75239, Fr. van Munster 05541-75371 oder Hr. Litfin 05541-75228.
Stellungnahmen können während der Auslegungszeit elektronisch (stadtplanung@hann.muenden.de), bei Bedarf auch auf anderem Wege, bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gez. Tobias Dannenberg
Der Bürgermeister
Hann. Münden, den 23.07.2026