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14.10.2026

Bebauungsplan Nr. 17A "Kleeberg" - 2. Änderung

- Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat am 30.09.2026 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17A "Kleeberg" - 2. Änderung gefasst. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Bei der 2. Änderung des o. g. Bebauungsplanes handelt es sich um eine ausschließlich textliche Änderung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung. Der dargestellte Geltungsbereich der 2. Änderung setzt für die derzeit als Teilbereiche 3 bezeichneten Standorte folgende Nutzungen als zulässig fest: „(…) betreutes Wohnen, allgemeines Wohnen und Einrichtungen zur Altenpflege, als dem Wohnen untergeordnete Nutzung (…).“

Auf Grundlage dieser Festsetzung ist die Ansiedlung weiterer medizinischer Einrichtungen, die nicht unmittelbar auf die Altenpflege ausgerichtet sind, an diesen Standorten derzeit nicht zulässig.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A „Kleeberg“ soll daher die planungsrechtliche Voraus­setzung geschaffen werden, am Standort eine umfassende gesundheitliche Versorgungsstruktur zu ermöglichen. Der bisherige Schwerpunkt auf den Nutzungen des betreuten Wohnens, des allge­meinen Wohnens und der Altenpflege bleibt dabei unverändert bestehen. Die bestehenden Fest­setzungen sollen lediglich um die Zulässigkeit weiterer, ergänzender medizinischer Einrichtungen erweitert werden.

Ziel der Änderung ist es somit, das bestehende Nutzungskonzept bedarfsgerecht zu ergänzen und eine ganzheitliche gesundheitliche Versorgung am Standort zu ermöglichen, ohne den ursprünglichen Schwerpunkt auf Altenpflege und Altenwohnen aufzugeben.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 17A "Kleeberg" - 2. Änderung befindet sich im Siedlungsgebiet von Hann. Münden am Berliner Ring.

Bereitstellung der Planunterlagen, Auslegung

Der Entwurf ist in der Zeit vom 15.10.2026 bis 16.11.2026 auf der Homepage der Stadt Hann. Münden unter

www.hann.muenden.de/Rathaus-Politik/Städtebau/Bauleitplanung/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/

zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208 (Fachdienst Stadtplanung & Umwelt) möglichst nach telefonischer Terminvergabe, auf einem elektronischen Lesegerät eingesehen werden. Telefon Fr. Meyer 05541-75239, Fr. van Munster 05541-75371 oder Hr. Litfin 05541-75228.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit elektronisch (stadtplanung@hann.muenden.de), bei Bedarf auch auf anderem Wege, bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Gez. Tobias Dannenberg

Der Bürgermeister

Hann. Münden, den 05.10.2026

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